Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament: ein Überblick

Das Europäische Parlament ist das Gesetzgebungsorgan der EU. Es wird alle fünf Jahre direkt von den Bürge­rinnen und Bürgern der EU gewählt. Die letzten Wahlen fanden im Mai 2014 statt.

Was tut das Parlament?
Das Parlament hat vor allem drei Aufgaben:

Gesetzgebung

  • Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften, in Zusammenarbeit mit dem Rat der EU auf der Grund­lage von Vorschlägen der Europäischen Kommission

  • Entscheidung über internationale Abkommen

  • Entscheidung über Erweiterungen

  • Prüfung des Arbeitsprogramms der Kommission und Aufforderung der Kommission, Rechts­vorschriften vorzuschlagen

Aufsicht

  • Demokratische Kontrolle aller EU-Organe

  • Wahl der Präsidentin/des Präsidenten der EU-Kommission und Zustimmung zur Kommission als Kollegium. Möglichkeit, einen Misstrauensantrag zu stellen, der die gesamte Kommission zum Rück­tritt zwingen könnte.

  • Entlastung, d. h. Genehmigung der Ausgaben aus dem EU-Haushalt.

  • Bearbeitung von Petitionen der EU-Bürgerinnen und -bürger und Einsetzen von Untersuchungs­ausschüssen

  • Erörterung der Währungspolitik mit der Europäischen Zentralbank

  • Befragung von Kommission und Rat

  • Wahlbeobachtung

Haushalt

  • Aufstellung des Haushaltsplans der EU gemeinsam mit dem Rat

  • Genehmigung des langfristigen EU-Haushalts, des so genannten „mehrjährigen Finanzrahmens“

Zusammensetzung
Die Anzahl der Abgeordneten pro Land richtet sich ungefähr nach der Bevölkerungszahl, wobei der Grund­satz der degressiven Proportionalität Anwendung findet: Kein Land kann weniger als sechs oder mehr als 96 Abgeordnete haben, und die Gesamtzahl der Abgeordneten darf 751 (750 plus Präsident/-in) nicht über­schreiten. Die Mitglieder des Parlaments sind nach Fraktionen und nicht nach Staatsangehörigkeit grup­piert.

Der Präsident oder die Präsidentin vertritt das Parlament vor den anderen EU-Organen und der Außenwelt und hat das letzte Wort bei der Genehmigung des EU-Haushalts.

Wie funktioniert das Europäische Parlament?
Die Arbeit des Parlaments läuft in zwei Stufen ab:

  • In den Ausschüssen werden Rechtsvorschriften vorbereitet.
    Das Parlament umfasst 20 Ausschüsse und zwei Unterausschüsse, die je für einen bestimmten Politikbereich zuständig sind. Die Ausschüsse prüfen Legislativvorschläge, und Abgeordnete und Fraktionen können Änderungsvorschläge einbringen oder ein Gesetz ablehnen. Auch in den Fraktio­nen werden die Vorschläge erörtert.

  • Auf den Plenartagungen werden Rechtsvorschriften verabschiedet.
    Bei Plenarsitzungen kommen alle Abgeordneten im Plenarsaal zusammen, um abschließend über Legislativvorschläge und deren Änderungen abzustimmen. Normalerweise finden Plenarsitzungen an vier Tagen im Monat statt, doch gelegentlich können auch zusätzliche Tagungen in Brüssel einbe­rufen werden.

Besuche

  • Das Europäische Parlament ist das Kernstück der Demokratie in der Europäischen Union. Es vertritt 500 Millionen Menschen. Bei Ihrem Besuch in den Amtsgebäuden in Brüssel erfahren Sie, wie das Europäische Parlament funktioniert und was es für die Unionsbürgerinnen und -bürger tut.

  • Besuchsangebote: Das Besucherprogramm des Europäischen Parlaments umfasst Einzel- und Grup­penbesuche, Informationssitzungen und ein Rollenspiel für Schulgruppen.

  • Alle Besuchsformen sind kostenlos, und die meisten können in allen Amtssprachen der Europä­ischen Union angeboten werden.

Zusammenfassung: Das Europäische Parlament

Direkt gewähltes EU-Organ mit Zuständigkeit für Gesetzgebung, Aufsicht und Haushalt
Mitglieder: 751 Mitglieder des Europäischen Parlaments
Präsident: Antonio Tajani
Gegründet: 1952 als Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, 1962 umbenannt in Europäisches Parlament. 1979 erste Direktwahl der Abgeordneten.
Standorte: Straßburg (Frankreich), Brüssel (Belgien) und Luxemburg