Das Europäische Parlament: ein Überblick
Das Europäische Parlament ist das Gesetzgebungsorgan der EU. Es wird alle fünf Jahre direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. Die letzten Wahlen fanden im Mai 2014 statt.
Was tut das Parlament?
Das Parlament hat vor allem drei Aufgaben:
Gesetzgebung
Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften, in Zusammenarbeit mit dem Rat der EU auf der Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission
Entscheidung über internationale Abkommen
Entscheidung über Erweiterungen
Prüfung des Arbeitsprogramms der Kommission und Aufforderung der Kommission, Rechtsvorschriften vorzuschlagen
Aufsicht
Demokratische Kontrolle aller EU-Organe
Wahl der Präsidentin/des Präsidenten der EU-Kommission und Zustimmung zur Kommission als Kollegium. Möglichkeit, einen Misstrauensantrag zu stellen, der die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen könnte.
Entlastung, d. h. Genehmigung der Ausgaben aus dem EU-Haushalt.
Bearbeitung von Petitionen der EU-Bürgerinnen und -bürger und Einsetzen von Untersuchungsausschüssen
Erörterung der Währungspolitik mit der Europäischen Zentralbank
Befragung von Kommission und Rat
Wahlbeobachtung
Haushalt
Aufstellung des Haushaltsplans der EU gemeinsam mit dem Rat
Genehmigung des langfristigen EU-Haushalts, des so genannten „mehrjährigen Finanzrahmens“
Zusammensetzung
Die Anzahl der Abgeordneten pro Land richtet sich ungefähr nach der Bevölkerungszahl, wobei der Grundsatz der degressiven Proportionalität Anwendung findet: Kein Land kann weniger als sechs oder mehr als 96 Abgeordnete haben, und die Gesamtzahl der Abgeordneten darf 751 (750 plus Präsident/-in) nicht überschreiten. Die Mitglieder des Parlaments sind nach Fraktionen und nicht nach Staatsangehörigkeit gruppiert.
Der Präsident oder die Präsidentin vertritt das Parlament vor den anderen EU-Organen und der Außenwelt und hat das letzte Wort bei der Genehmigung des EU-Haushalts.
Wie funktioniert das Europäische Parlament?
Die Arbeit des Parlaments läuft in zwei Stufen ab:
In den Ausschüssen werden Rechtsvorschriften vorbereitet.
Das Parlament umfasst 20 Ausschüsse und zwei Unterausschüsse, die je für einen bestimmten Politikbereich zuständig sind. Die Ausschüsse prüfen Legislativvorschläge, und Abgeordnete und Fraktionen können Änderungsvorschläge einbringen oder ein Gesetz ablehnen. Auch in den Fraktionen werden die Vorschläge erörtert.Auf den Plenartagungen werden Rechtsvorschriften verabschiedet.
Bei Plenarsitzungen kommen alle Abgeordneten im Plenarsaal zusammen, um abschließend über Legislativvorschläge und deren Änderungen abzustimmen. Normalerweise finden Plenarsitzungen an vier Tagen im Monat statt, doch gelegentlich können auch zusätzliche Tagungen in Brüssel einberufen werden.
Besuche
Das Europäische Parlament ist das Kernstück der Demokratie in der Europäischen Union. Es vertritt 500 Millionen Menschen. Bei Ihrem Besuch in den Amtsgebäuden in Brüssel erfahren Sie, wie das Europäische Parlament funktioniert und was es für die Unionsbürgerinnen und -bürger tut.
Besuchsangebote: Das Besucherprogramm des Europäischen Parlaments umfasst Einzel- und Gruppenbesuche, Informationssitzungen und ein Rollenspiel für Schulgruppen.
Alle Besuchsformen sind kostenlos, und die meisten können in allen Amtssprachen der Europäischen Union angeboten werden.
Zusammenfassung: Das Europäische Parlament
Direkt gewähltes EU-Organ mit Zuständigkeit für Gesetzgebung, Aufsicht und Haushalt
Mitglieder: 751 Mitglieder des Europäischen Parlaments
Präsident: Antonio Tajani
Gegründet: 1952 als Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, 1962 umbenannt in Europäisches Parlament. 1979 erste Direktwahl der Abgeordneten.
Standorte: Straßburg (Frankreich), Brüssel (Belgien) und Luxemburg